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   BSG, 23.02.2011 - B 9 SB 76/10 B   

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https://dejure.org/2011,38152
BSG, 23.02.2011 - B 9 SB 76/10 B (https://dejure.org/2011,38152)
BSG, Entscheidung vom 23.02.2011 - B 9 SB 76/10 B (https://dejure.org/2011,38152)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - B 9 SB 76/10 B (https://dejure.org/2011,38152)
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  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 9 SB 76/10 B
    3 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie vorliegend - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung der Entscheidung besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 9 SB 76/10 B
    Erfolg kann die Rüge einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts deshalb ausnahmsweise nur dann haben, wenn die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Verfahrensmangel beruht (vgl hierzu etwa Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 468 f mwN; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 6 ff) oder darauf hindeutet, dass das Gericht die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 ff).
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 9 SB 76/10 B
    Erfolg kann die Rüge einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts deshalb ausnahmsweise nur dann haben, wenn die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen auf Willkür oder einem vergleichbar schweren Verfahrensmangel beruht (vgl hierzu etwa Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 468 f mwN; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 6 ff) oder darauf hindeutet, dass das Gericht die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 ff).
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